Eine ausgewogene Finanzierung ist die Voraussetzung für ein erfolgreiches Wirken einer Stiftung. Diese Regel gilt auch für aha!. Um wichtige Dienstleistungen für Allergiebetroffene mehrheitlich kostenlos anbieten zu können, spielen Spenden, Schenkungen und Legate eine wichtige Rolle.
Wenn Kinder die halbe Nacht weinen weil die Neurodermitis derart plagt, oder der Heuschnupfen den Alltag so stark beeinträchtigt, dass die Lebensqualität leidet, dann sind weiterführende Informationen sehr hilfreich. Etliche Dienstleistungen von aha! werden massgeblich durch Spenden und Zuwendungen ermöglicht.
In der Schweiz reagieren heute bereits rund zwei Millionen Menschen auf verschiedenste Stoffe allergisch. Die Folgen sind oft schmerzhafte Atemwegs- und Hauterkrankungen. Die Zahl allergisch kranker Menschen stagniert auf hohem Niveau. Kinder und Jugendliche sind von Allergien besonders betroffen. So leidet heute beispielsweise jedes zehnte Kleinkind an Neurodermitis.
aha! informiert, berät und hilft Allergiebetroffenen. aha! unterstützt Eltern allergiekranker Kinder mit Schulungen und organisiert Ferienlager. aha! fördert Verständnis und Bewusstsein durch gezielte Präventions- und Öffentlichkeitsarbeit.
Dank Ihrer Unterstützung kann aha! diese Aufgaben hilfreich umsetzen.
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Wir danken Ihnen herzlich für Ihre Spende! aha! Schweizerisches Zentrum für Allergie, Haut und Asthma Guido Frey Spendendienstleistungen |
| aha! ist von der Zentralstelle für Wohlfahrtsunternehmen (ZEWO) als gemeinnützig anerkannt. Das ZEWO-Gütesiegel erhalten nur Institutionen, die sich an die strengen Richtlinien der ZEWO bezüglich Rechnungslegung, Uneigennützigkeit und Transparenz halten. Dies bedeutet, dass Sie auf eine seriöse und zweckbestimmte Verwendung Ihrer Spende vertrauen können. Ein guter Grund mehr, die Arbeit von aha! tatkräftig zu unterstützen. |
Ein Leben lang können Werte einem wichtig sein. Und viele Menschen fragen, wie sie solche liebgewordenen Werte mittels einer soliden Nachlassregelung sogar über den Tod hinaus bewahren können. In der Vergangenheit wurden immer wieder Fragen in Zusammenhang mit Vermächtnissen, Legaten oder Schenkungen an aha! herangetragen. Die Stiftung aha! hat zu diesen Themen einen übersichtlichen Ratgeber geschaffen.
Der Ratgeber für Testamente und Vermächtnisse zeigt anschaulich und sachlich auf, welche Aspekte es bei der Nachlassregelung zu beachten gilt. Er informiert darüber hinaus in kurzer Form über die vielfälgiten Tätigkeiten von aha!.
Spenden, Schenkungen und Legate spielen eine zunehmend wichtige Rolle für eine ausgewogene und unabhängige Finanzierung von Organisationen im öffentlichen Dienst. Diese Regel gilt auch für das Wirken von aha!. Mit einem Vermächtnis an die Stiftung aha! ermöglichen Sie ein langfristiges Handeln zugunsten von Allergie- und Asthmabetroffenen.
Den neuen Ratgeber senden wir Ihnen unverbindlich und kostenlos zu. Die Regelung eines Nachlasses bedarf guter Planung. Wir stehen Ihnen bei allfälligen Fragen gerne kompetent und mit der erforderlichen Diskretion zur Verfügung. Ihre Kontaktnahme nimmt Guido Frey gerne entgegen. Telefon 031 359 90 22 oder per E-Mail: guido.frey@ahaswiss.ch.
Hier bestellen Sie den Ratgeber für Testamente und Vermächtnisse (Rubrik Allgemeines).
Die Zuwendungen an die Stiftung aha! ermöglichen ein wichtiges und vielseitiges Informationsangebot zugunsten Allergie- und Asthmabetroffener. Unsere Spenderinnen und Spender informieren wir über den Einsatz der Mittel. Auf Vertrauen und Transparenz legen wir grossen Wert. Die administrativen Unkosten halten wir bewusst tief und orientieren uns auch im Einsatz der uns anvertrauten Spenden an den Vorgaben der ZEWO.
Haben Sie Fragen oder möchten Sie sich über einzelne Projekte im Detail orientieren lassen, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Wir sind gerne für Sie da. Guido Frey, Telefon 031 359 90 22,
guido.frey@ahaswiss.ch.
Die Stiftung aha! ist eine gemeinnützige Organisationen, die seit 2003 mit dem ZEWO-Gütesiegel ausgezeichnet ist und Ihr Vertrauen verdient.
Den Jahresbericht der Stiftung aha! können Sie als PDF herunterladen oder bei unserem Sekretariat bestellen, 031 359 90 00 bzw. info@ahaswiss.ch.
Jahresbericht 2008
Jahresbericht 2007
Jahresbericht 2006
Jahresbericht 2005
Jede Spende an die Stiftung aha! kann steuerrechtlich in Abzug gebracht werden. Unabhängig von der kantonalen Praxis, darf bei der Bundessteuer bis zu 20 Prozent vom Nettoeinkommen für gemeinnützige Zuwendungen abgezogen werden. Mehr zu den erlaubten Steuerabzügen erfahren Sie aus dem aktuellen Merkblatt der Stiftung ZEWO (siehe PDF).